Bedingungen

  • Geräteausleihe nicht für gewerbliche Nutzung (d.h. der/die EntleiherIn darf keine Benutzungsgebühr verlangen). Die Ausleihe darf nicht für Partei- oder Firmenwerbezwecke erfolgen
  • Ein Rechtsanspruch auf Verleih besteht nicht
  • Jugendgruppen (mit einem vom KJR ausgestellten Gruppenleiterausweis) und Eltern- oder Jugendinitiativen können für die Kinder- und Jugendarbeit werktags (ausgenommen Feiertage) und am Wochenende bis zu maximal Euro 10,- Geräte kostenlos ausleihen.

Terminvergabe - Abholung und Rückgabe

  • Vorherige Terminabsprache ist notwendig - telefonisch und schriftlich
  • Der/Die EntleiherIn ist verantwortlich für termingerechte Abholung und Rückgabe bzw. Weitergabe
  • Der/Die EntleiherIn hat die Spielgeräte in sauberem und trockenem Zustand zurückzubringen oder an den/die nächste/n EntleiherIn weiterzugeben - anderenfalls wird eine Gebühr für die Reinigung erhoben.

Haftung für Schäden und Unfälle

Für Unfälle übernimmt der KJR keine Haftung - der/die EntleiherIn soll insbesondere für den Erdball, die Hüpfburg, das Jump - House, die Luftschlange und das Airtramp eigenes Betreuungspersonal einsetzen.

  • Der/Die EntleiherIn übernimmt die volle Haftung für entstandene Schäden
  • Der Abschluß einer Haftpflichtversicherung und Unfallversicherung für die Veranstaltung ist ratsam
  • Auftretende Schäden oder beim Aufbau festgestellte Schäden sind unverzüglich dem KJR zu melden

Kosten

Die Ausleihgebühr gilt jeweils für einen Veranstaltungstag - Abholung und Rückgabe richtet sich nach den Erfordernissen des KJR. Bei nicht erfolgter Gerätenutzung (Höhere Gewalt, Schlechtwetter) wird eine Bearbeitungsgebühr von Euro 6,- , bei Großgeräten (Hüpfburg, etc.) von Euro 16, - erhoben. Für fahrlässig verzögerte Rückgaben erhöht sich die Ausleihgebühr, 10% Betriebskosten sind beinhaltet.